EINWILLIGUNG AUFNAHME IN BEWERBERPOOL

Die MFD Service GmbH beabsichtigt, für zukünftige offene Stellen die Bewerberdaten in einer Bewerberdatenbank zu speichern.

Der Bewerber erklärt:

Ich willige ein – soweit die Datenverarbeitung nicht durch andere Rechtsgrundlage geregelt ist, dass das Zeitarbeitsunternehmen meine personenbezogenen Daten, die ich im Rahmen des gesamten Bewerbungsverfahrens mitgeteilt habe (z. B. in Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen, Bewerber-Fragebögen, Bewerber-Interviews), über das Ende des konkreten Bewerbungsverfahrens hinaus speichert.

Ich willige ein, dass das Zeitarbeitsunternehmen diese Daten nutzt, um mich ggf. später zu kontaktieren und das Bewerbungsverfahren fortzusetzen, falls ich für eine andere Stelle in Betracht kommen sollte. Sofern ich in meinem Bewerbungsschreiben oder anderen von mir im Bewerbungsverfahren eingereichten Unterlagen selbst „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ mitgeteilt habe, bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Daten.

Diese Einwilligung gilt zudem für Daten über meine Qualifikationen und Tätigkeiten aus allgemein zugänglichen Datenquellen (insbesondere berufliche soziale Netzwerke), die das Zeitarbeitsunternehmen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zulässig erhoben hat.

Ich erkläre, dass ich diese Einwilligung freiwillig erteile. Ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass ich deswegen Nachteile zu befürchten hätte. Ich kann meine Einwilligung zudem jederzeit in Textform widerrufen; in diesem Fall werden meine Daten dann gelöscht, soweit keine Ansprüche mehr aus dem Bewerbungsverfahren zu erwarten sind.

 

Widerruf

Das Zeitarbeitsunternehmen weist den Betroffenen darauf hin, dass er jederzeit die hiermit erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen kann. Der Widerruf kann in Textform an datenschutz@mfd-service.de erfolgen. Die Datenverarbeitung bleibt bis zum Eingang des Widerrufs beim Zeitarbeitsunternehmen zulässig.

Das gleiche gilt für die Datenverarbeitung auf der Grundlage anderer Erlaubnistatbestände nach dem Eingang des Widerrufs.

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