Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.0 Allgemeines

1.1 Die MFD Service GmbH ist im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 (1) des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Die MFD Service GmbH verpflichtet sich, unverzüglich über alle Änderungen der Erlaubnis i. S. dieser Vorschrift zu unterrichten.

1.2 Alle Angebote von der MFD Service GmbH erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese liegen den Angeboten zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung ohne erneute Bezugnahme für die Dauer der gesamten Beziehungen als anerkannt. Vertragsänderungen sowie Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind, auch wenn die MFD Service GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht, nur dann wirksam, wenn die MFD Service GmbH sich mit Ihnen schriftlich einverstanden erklärt.

 

2.0 Rechtsstellung der Mitarbeiter der MFD Service GmbH

2.1 Der von der MFD Service GmbH in den Betrieb des Auftraggebers entsandte Arbeitnehmer steht während des Einsatzes unter der Leitung, Aufsicht und Arbeitsanweisung des Auftraggebers. Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird gleichwohl zwischen dem entsandten Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber kein Arbeitsverhältnis begründet, d. h. dass sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Direktionsrecht des Arbeitgebers liegt auch während der eines solchen Einsatzes ausschließlich bei der MFD Service GmbH.

 

3.0 Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter; Prüfungsrecht und Prüfungspflicht des Auftraggebers

3.1 Die MFD Service GmbH hat den dem Auftraggeber entsandten Mitarbeiter auf seine berufliche Qualifikation zur Ausführung des Auftraggeberauftrages hin geprüft. Der Mitarbeiter darf daher auch nur für die diesem Auftrag entsprechenden Tätigkeiten eingesetzt werden und nur solche Geräte, Maschinen und Werkzeuge verwenden oder bedienen, die zur Ausführung dieses Auftrages erforderlich und zugelassen sind. Die MFD Service GmbH ist nicht verpflichtet, vom Arbeitnehmer vorgelegte Zeugnisse oder sonstige Unterlagen zu überprüfen.

3.2 Der Auftraggeber darf die überlassenen Arbeitnehmer nur mit Arbeiten beauftragen, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart sind. Für diese Arbeiten hat der Auftraggeber das Weisungs- und Aufsichtsrecht.

3.3 Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit kann der Auftraggeber nicht einseitig vorgeben. Derartige Änderungen können nur zwischen der MFD Service GmbH und dem Auftraggeber vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.

3.4 Die MFD Service GmbH kann überlassene Arbeitnehmer jederzeit abberufen, sofern sie gleichzeitig durch andere in gleicher Weise geeignete Arbeitnehmer der MFD Service GmbH ersetzt werden. Außergewöhnliche Umstände berechtigen die MFD Service GmbH einen erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben bzw. ganz oder teilweise zu-rückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der MFD Service GmbH verursacht wurden.

3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den entsandten Arbeitnehmer in den ersten 4 Stunden nach Arbeitsaufnahme auf seine Eignung zur Ausführung der vereinbarten Tätigkeit hin zu überprüfen. Bei berechtigten Beanstandungen wird die MFD Service GmbH im Rahmen der Möglichkeiten dem Auftraggeber eine Ersatzkraft zur Verfügung stellen. In diesem Fall werden bis zu vier Arbeitsstunden berechnet.

3.6 Der Auftraggeber hat - soweit es sich nicht um einen Fall nach Ziff. 3.2 handelt - Beanstandungen der MFD Service GmbH unverzüglich mitzuteilen. Werden solche nicht innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen nach ihrem Entstehen schriftlich gemeldet, sind sämtliche hieraus resultierenden Ansprüche ausgeschlossen.

3.7 Ohne eine anders lautende schriftliche Genehmigung von der MFD Service GmbH darf der entsandte Arbeitnehmer weder mit der Beförderung noch mit dem Umgang oder dem Inkasso von Geld, anderen Zahlungsmitteln oder Wertsachen beauftragt werden.

 

4.0 Kündigung

4.1 Soweit in dem Entleihvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt sowohl für unbefristete wie auch für befristet abgeschlossene Arbeitnehmerüberlassungsverträge eine Kündigungsfrist von 5 Arbeitstagen zum Wochenende.

 

5.0 Allgemeine Auftraggeberpflichten

5.1 Der Auftraggeber steht der MFD Service GmbH dafür ein, die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber den überlassenen Arbeitnehmern wahrzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung (BGV A1 der VGB) sowie die allgemeinen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu erfüllen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen und spezifische Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Eine evtl. notwendige Vorsorgeuntersuchung ist ebenfalls vom Auftraggeber und auf dessen Kosten durchzuführen.

Dem Auftraggeber obliegt die Einweisung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz, unter besonderer Berücksichtigung möglicher Gefahren für Leben und Gesundheit sowie typischer Betriebsgefahren. Sofern der Arbeitnehmer den Einwirkungen von Lärm, Strahlen oder gefährlichen Stoffen ausgesetzt sein sollte, ist dies der MFD Service GmbH vor der Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Bei Arbeitsunfällen ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Meldung an die MFD Service GmbH verpflichtet. Der Auftraggeber sichert der MFD Service GmbH bzw. deren Beauftragten ein zur Betreuung der überlassenen Arbeitnehmer notwendiges Zutrittsrecht am Arbeitsplatz zu.

5.2 Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall wird gemeinsam untersucht.

5.3 Soweit der Auftraggeber gegen die ihm nach dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihm nach dem Gesetz obliegenden Verpflichtungen verstößt, ist er der MFD Service GmbH zum Schadenersatz verpflichtet. Das Recht der MFD Service GmbH, den Vertrag fristlos zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber nicht für die Stellung von Sicherheitsausrüstungen sowie für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sorgt oder fällige Rechnungen nicht bezahlt.

 

6.0 Arbeitszeit

6.1 Das Arbeitszeitgesetz ist einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei seinem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eine schriftliche Genehmigung einzuholen, falls überlassene Arbeitnehmer an Sonn- und Feier-tagen sowie über 10 Stunden pro Arbeitstag beschäftigt sein sollen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

6.2 Setzt der Auftraggeber die überlassenen Arbeitnehmer außerhalb der umseitig vereinbarten Regelarbeitszeit ein, erhöht sich der vereinbarte Verrechnungssatz um:

25 % für die ersten Mehrarbeitsstunden

25 % für Nacht- und Schichtarbeit in der Zeit von 20.00 - 06.00 Uhr

50 % ab der 7. Mehrarbeitsstunde sowie Arbeitsstunden an Samstagen

100 % für Sonntags- und Feiertagsstunden

150 % für Feiertagsstunden am 1. Januar / 1. Ostertag / 1. Mai / 1. Pfingsttag / 1. Weihnachtsfeiertag 

Beim Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen wird nur der jeweils höhere Zuschlag geschuldet.

 

7.0 Leistungsnachweis / Preise und Zahlung

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von den Arbeitnehmern vorgelegten Tätigkeitsnachweise zu überprüfen und durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten unterzeichnen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so gelten die Aufzeichnungen des Arbeitnehmers. Begründete Einwendungen des Auftraggebers sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang nachzuweisen. Rechnungen werden wöchentlich aufgrund der vom Auftraggeber unterschriebenen Tätigkeitsnachweise, ersatzweise aufgrund der vom Arbeitnehmer getätigten Aufzeichnungen erstellt. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist einschließlich der gesetzlich gültigen MwSt. ohne Abzug zu begleichen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind auf die Forderung Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite zu bezahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer tatsächlich ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. In diesem Falle schuldet der Auftraggeber den gesetzlichen Verzugszins.

7.2 Die Vergütung des entsandten Arbeitnehmers erfolgt ausschließlich durch die MFD Service GmbH. Der überlassene Arbeitnehmer ist nicht inkassoberechtigt; an ihn darf der Auftraggeber daher keinerlei Geldbeträge auszahlen.

7.3 Die MFD Service GmbH behält sich eine angemessene Erhöhung der Stundenverrechnungssätze sowie der Zuschläge vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Lohnerhöhungen oder solche Umstände ein-treten, die die MFD Service GmbH nicht zu vertreten hat und die zu einer Verteuerung führen oder wenn ein entsandter Mitarbeiter gegen einen anderen Mitarbeiter mit höherer Qualifikation ausgetauscht wird. Die Erhöhung tritt zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung der Preiserhöhung in Kraft.

7.4 Eine Aufrechnung gegen den Rechnungsbetrag oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Beträge handelt.

 

8.0 Arbeitskampf

8.1 Wird der Betrieb des Auftraggebers unmittelbar durch einen Arbeitskampf/Streik betroffen, hat der überlassene Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht. Macht der Arbeitnehmer von seinem Recht keinen Gebrauch, und wird der Arbeitnehmer wegen des Arbeitskampfes/Streikes vom Auftraggeber nicht eingesetzt, sind vom Auftraggeber der MFD Service GmbH die Ausfallstunden zu vergüten. Für die Kündigung der Überlassung bei Arbeitskampf/Streik gilt die unter 4.0 vereinbarte Kündigungsfrist.

 

9.0 Gewährleistung, Haftung

9.1 Im Hinblick darauf, dass der entsandte Arbeitnehmer seine Tätigkeit unter der Leitung und Aufsicht des Auftraggebers ausübt, haftet die MFD Service GmbH nicht für die Ausführung dieser Arbeiten und nicht für Schäden, die der entsandte Arbeitnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht oder die dem Auftraggeber durch Unpünktlichkeit oder Nichterscheinen entstehen. Die MFD Service GmbH haftet vielmehr nur für die ordnungsgemäße Auswahl des entsandten Mitarbeiters in Bezug auf die fachliche Qualifikation hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf solche Schäden, die durch vorsätzlich oder grob fahrlässige Verletzung dieser Auswahlverpflichtung entstehen.

9.2 Auch im Übrigen haftet die MFD Service GmbH in jedem Fall aus gesetzlichen und/oder vertraglichen Haftungstatbeständen (insb. Im Falle des Verzugs, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens.

9.3 Der Auftraggeber stellt die MFD Service GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem entsandten Arbeitnehmer übertragenen Tätigkeiten gegen die MFD Service GmbH erheben.

 

10.0 Salvatorische Klausel

10.1 Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von unseren Bedingungen abweichende Regelungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und ausgeschlossen. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig bzw. undurchführbar sein sollten oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien sind dann verpflichtet, die ungültige bzw. undurchführbare Bestimmung von Beginn der Ungültigkeit bzw. Undurchführbarkeit an durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

 

11.0  Gerichtsstand und Erfüllungsort

11.1 Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist der Gerichtsstand - auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundsprozess - Brühl (Baden) oder nach Wahl der MFD Service GmbH auch der allgemeine Gerichtsstand des Entleihers.

 

MFD Service GmbH: Stand: August 2007

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